Allgemeine Geschäftsbedingungen für Neue Lebenswege Praxis
Karin Wiethüchter
Stand: 01. Oktober 2021
Karin Wiethüchter, 85551 Kirchheim bei München, www.neuelebenswege-praxis.de, Tel.: 0179-9357121
- Geltungsbereich Therapie
Da die Therapiekosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, erfolgt die Abrechnung ausschließlich privat und direkt mit dem/n Klienten. In Ausnahmefällen kann – je nach Zusatzversicherung – eine Erstattung der Kosten über die jeweilige gesetzliche Krankenkasse erwirkt werden. Gerne bin ich dabei behilflich, die Kostenübernahme zu klären.
Terminabsagen müssen bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen wird die Gesprächseinheit voll berechnet, da der Termin nicht mehr alternativ vergeben werden kann.
Die Anzahl der Beratungsstunden richtet sich nach Verlauf und Entwicklung der gemeinsamen Arbeit und wird stets gemeinsam mit Ihnen vereinbart.
Selbstverständlich stehe ich unter Schweigepflicht.
Alles weitere steht im Behandlungsvertrag, den Sie bei der ersten Therapiestunde von mir zur Unterschrift ausgehändigt bekommen.
- Geltungsbereich HypnoBirthing
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Neue Lebenswege Praxis Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend “Teilnehmer” genannt.
Der Veranstalter bietet HypnoBirthing-Kurse an. Der HypnoBirthing-Kurs ist für Schwangere und deren Geburtsbegleiter (Vater des Kindes, Mutter, Schwester, Freundin, usw.) zur Geburtsvorbereitung gedacht. • Der Kurs dauert insgesamt ca. 12 Stunden.
Der Kurs wird in deutscher Sprache angeboten.
Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Zahlung der vollständigen Kursgebühr und der Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung und des Einschreibeabkommens auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post, oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen der genannten Unterlagen.
Rücktritt-Stornierung
Ein Rücktritt ist bis zu 21 Tage vor Kursbeginn möglich. Im Falle eines Rücktritts wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,– Euro einbehalten. Bei einem Rücktritt ab 20 Tage vor Kursbeginn bis 7 Tage vor Kursbeginn wird die Hälfte der Kursgebühr einbehalten. Bei einem Rücktritt ab 7 Tage vor Kursbeginn oder Kursabbruch wird die volle Kursgebühr einbehalten.
Der Veranstalter behält sich vor, bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze bedeuten würden. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird dann unverzüglich zurückerstattet.
Im Falle von kurzfristiger Erkrankung ist es sowohl dem Veranstalter als auch dem Teilnehmer möglich, den Termin einmalig kurzfristig zu verschieben.
Vertragsdauer und Vergütung
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Zahlungsmodalitäten:
Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Überweisung oder Barzahlung seiner Zahlungspflicht nachkommen. Die Zahlung der vollständigen Kursgebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Versand der Anmeldungsunterlagen, die vom Veranstalter per E-Mail versendet werden, fällig. Die Zahlung sichert den Kursplatz. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden weiterberechnet. berechnet. 4.5 Gemäß § 19 UStG enthält der ausgewiesene Kursbeitrag keine Umsatzsteuer.
Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter und der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Informationen die von anderen Teilnehmer bekannt wurden Stillschweigen zu bewahren.
Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Neue Lebenswege Praxis
Karin Wiethüchter