Allgemeine Geschäftsbedingungen für Neue Lebenswege Praxis
Karin Wiethüchter Heilpraktikerin für Psychotherapie
Stand: 10. April 2025
Karin Wiethüchter, 85551 Kirchheim bei München
www.neuelebenswege-praxis.de, Tel.: 0179-9357121
AGB Heilpraktiker für Psychotherapie
1. Anwendungsbereich der AGB
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie sowie der Klient*in als Behandlungsvertrag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.2. Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn eine Klient*in das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie, annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet.
1.3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
1.4. Da die Therapiekosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, erfolgt die Abrechnung ausschließlich privat und direkt mit der Klient*in. In Ausnahmefällen kann – je nach Zusatzversicherung – eine Erstattung der Kosten über die jeweilige gesetzliche Krankenkasse erwirkt werden. Gerne bin ich dabei behilflich, die Kostenübernahme zu klären.
2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
2.1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber der Klient*in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.
2.2. Vor Beginn der Behandlung informiert und berät die Heilpraktikerin für Psychotherapie die Klient*in über die wirtschaftlichen und fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. ihrer Therapiemethoden. Die Klient*in entscheidet frei über die anzuwendenden Diagnose- und Therapiemethoden.
2.4. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen.
2.5. Die Anzahl der Beratungsstunden richtet sich nach Verlauf und Entwicklung der gemeinsamen Arbeit und wird stets gemeinsam mit Ihnen vereinbart.
3. Mitwirkung der Klient*in
Sofern die Kllient*in nicht ausreichend mitwirkt, indem die für die Behandlung notwendigen Informationen nicht erteilt werden und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen.
4. Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie
4.1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für die Inanspruchnahme ihrer Dienste Anspruch auf ein Honorar (s. Homepage).
4.2. Die vereinbarten Honorare sind per Rechnung für jede Behandlung zu entrichten
Für die Rechnungsstellung für Krankenkassen und Zusatzversicherungen ist die Erstellung einer Diagnose notwendig. Damit erklärt sich die Klient*in einverstanden, wenn sie/er eine Rechnung für die Kasse/Versicherung verlangt.
4.3. Terminabsagen müssen bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen wird die Gesprächseinheit voll berechnet, da der Termin nicht mehr alternativ vergeben werden kann.
5. Vertraulichkeit der Behandlung
5.1. Klientendaten werden von der Heilpraktikerin für Psychotherapie vertraulich behandelt. Auskünfte bzgl. Diagnose, Beratungen, Therapie und den persönlichen Begleitumständen bzw. den Verhältnissen der Klient*in werden nur nach schriftlicher Zustimmung erteilt.
5.2. Sofern die Heilpraktikerin für Psychotherapie auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, die Daten der Klient*in an Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt, gilt Nr. 5.1 nicht.
Weiterhin gilt Nr. 5.1 nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigen Kindern, oder wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie sich durch die Verwendung von Daten und/ oder Tatsachen gegen persönliche Angriffe gegen die eigene Person bzw. gegen ihre Berufsausübung entlasten kann. Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.
5.3. Über die Leistungen führt die Heilpraktikerin für Psychotherapie Aufzeichnungen (Handakten). Eine Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht der Klient*in nicht zu und die Herausgabe dieser Aufzeichnungen kann nicht verlangt werden.
5.4. Verlangt ein Klient eine Behandlungs- und Krankenepikrise wird diese kosten- und honorarpflichtig von der Heilpraktikerin für Psychotherapie aus der Handakte erstellt.
5.5. Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Handakten werden nicht vernichtet, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu Beweiszwecken in Frage kommen könnten.
6. Gerichtsstand
6.1. Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- und Ausland.
6.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Praxis.
7. Sonstige Nebenbestimmungen
7.1. Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein, berührt dies nicht Wirksamkeit des Behandlungsvertrages / der AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
9. Terminvereinbarung
Termine sind nach vorheriger (telefonischer) Absprache möglich, das heißt, dass Sie keine oder kaum Wartezeiten einkalkulieren müssen. Da ich während einer laufenden Therapie nicht gleichzeitig ein Telefongespräch führen kann, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.
10. Kosten
Die aktuellen Preise meiner Leistungen entnehmen Sie bitte meiner Homepage.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass mit den von mir angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden! Jeder Patient/ Klient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.
Neue Lebenswege Praxis
Karin Wiethüchter